Mietsachschaden

Ein Mietsachschaden ist eine Beschädigung an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen.

In Haftpflicht­versicherungen werden Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Hintergrund ist, dass Schäden an den jeweiligen Sachen für den Zeitraum der Miete, Leihgabe oder Pacht als Eigenschaden gelten. Bspw. wird ein durch den Hotelgast beschädigter Einrichtungs­gegenstand in einem Hotelzimmer nicht von dessen Haftpflicht­versicherung ersetzt, da die Einrichtungs­gegenstände für die Dauer der Miete praktisch dem Hotelgast gehören.
Solche Schäden werden aber im Rahmen einer erweiterten Privathaftpflicht­versicherung abgedeckt.

Gut zu wissen!

Für Betriebe empfiehlt es sich bei gemieteten Betriebs­räumlichkeiten eine Deckung für Mietsachschäden zu vereinbaren, da der Versicherungsnehmer sonst bei durch ihn verursachte Schäden, etwa durch einen Brand, aus seiner Betriebshaftpflichtversicherung keine Deckung hat und die entstehenden Kosten für z.B. die Gebäudeinstandsetzung selbst tragen muss.