Botenberaubung

Im Rahmen des Deckungsbausteines Botenberaubung einer betrieblichen Einbruchdiebstahlversicherung ist die Beraubung von Geldboten auf deren Dienstweg versichert.

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Transportwege innerhalb Österreichs. Durch entsprechende Vereinbarungen können auch grenzüberschreitende Wege versichert werden. Entscheidend ist generell die Eignung der Boten durch deren körperlichen und geistigen Verfassung.

Die Deckung gilt auf „erstes Risiko„. Sie beginnt mit der Übernahme der Geldeswerte an den Boten und endet mit der Ablieferung am Bestimmungsort.

Neben den transportierten Geldeswerten sind auch Sachschäden, die der beraubte Bote erleidet, im Rahmen der Versicherungssumme gedeckt.
Je nach Vertragsgestaltung können dies Geldeswerte auch gegen Gefahren wie das Unfallrisiko, Hilfeleistungsrisiko und das Feuerrisiko abgesichert werden.

Gut zu wissen!

Verluste der transportierten Geldeswerte aufgrund von Veruntreuung durch den Boten bzw. durch dessen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sind grundsätzlich ausgeschlossen.