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Abwehrdeckung

Unter Abwehrdeckung versteht man, dass der Versicherer im Rahmen einer Haftpflichtversicherung, die Kosten für die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer übernimmt.

Übernommen werden Aufwände, wie die Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige, Zeugen oder auch erforderliche Reisen.

Man spricht auch von einem „passiven Rechtsschutz“

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A, Haftpflichtversicherung

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