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Rückwirkungsschaden

Als Rückwirkungsschaden bezeichnet man die Folgen einer Betriebsunterbrechung eines Betriebes auf andere (fremde) Betriebe.
Ein versicherter Schaden bei einem Lieferanten oder Kunden des Versicherungsnehmers löst also einen Betriebsstillstand beim Versicherungsnehmer aus.

Beispiel 1:
Aufgrund eines Feuers bei einem Lieferanten können dessen Produkte nicht an den eigenen Betrieb geliefert werden und so die eigenen Erzeugnisse nicht fertiggestellt werden. Es kommt dadurch zu Umsatzeinbußen.

Umgekehrt ist es aber auch möglich, siehe Beispiel 2.

Beispiel 2:
Ein Schaden im Großlager eines Hauptabnehmers des versicherten Betriebes (=Versicherungsnehmer) verursacht bei diesem massive Umsatzeinbußen, da durch den Ausfall des Abnehmers die eigene Produktion zurückgefahren werden muss und keine alternativen Abnehmer gefunden werden. 

Solche Risiken können im Rahmen einer Betriebsunterbrechungs-versicherung mitversichert werden.

Gut zu wissen!

Üblicherweise sind für die Absicherung von Rückwirkungsschäden sehr genaue Angaben zu den einzelnen Vertragspartnern des Versicherungsnehmers erforderlich.

Neben der Bezeichnung Rückwirkungsschäden wird in diesem Zusammenhang auch von Rückwärtsschäden (Lieferanten) und Vorwärtsschäden (Abnehmer) gesprochen.

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Betriebsversicherung, Gewerbeversicherung, R|Schaden-/Versicherungsfall

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