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Rückholkosten

Rückholkosten sind Aufwendungen, welche für den Transport von verunfallten bzw. erkrankten versicherten Personen vom Unfallort zum jeweiligen Wohnort oder einem dem Wohnort nahe liegenden Krankenhaus anfallen.

Im Falle des Ablebens der versicherten Person werden die Überführungskosten vom Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme getragen.

In der Regel sind Rückholkosten im Rahmen von Kranken– und Unfallversicherungen versicherbar bzw. können diese auch Teil eines bestimmten Deckungsbausteines sein; bspw. bei Unfallversicherungen im Rahmen der „Unfallkosten“.

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Krankenversicherung, Personenversicherung, R, Unfallversicherung

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