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Prämienfreistellung

Bei Lebensversicherungen, besteht die Möglichkeit den Vertrag prämienfrei zu stellen. Das bedeutet, dass die Prämienzahlung eingestellt wird ohne den Vertrag zu kündigen.

In diesem Fall reduziert sich die Versicherungssumme oder Rente des Vertrages und läuft bis zum vereinbarten Laufzeitende weiter bzw. bis der Versicherungsnehmer kündigt.

Eine Prämienfreistellung kann entweder vom Versicherungsnehmer beantragt werden oder ist die Folge eines Prämienzahlungsverzuges. Je nach den geltenden Versicherungsbedingungen kann vermerkt sein, dass anstelle der Prämienfreistellung der vorhandene Rückkaufswert zur Auszahlung kommt, wenn die prämienfreie Versicherungssumme nicht einen definierten Mindestbetrag erreicht.

Gut zu wissen!

Eine Prämienfreistellung, wie auch Prämienreduktion, kann zu einer Nachversteuerung lt. Versicherungssteuergesetz führen, wenn diese in den ersten 3 Jahren nach Vertragsabschluss erfolgt. Dies gilt auch, wenn Du die Prämie nicht bezahlst.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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