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Pflichtversicherung

Die Sozialversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, von der man nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Pflichtversicherung.

Für die Ausübung von bestimmten Berufen ist das Vorhandensein einer Pflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung auch gesetzlich vorgeschrieben, wie bspw. Versicherungsmakler, Mediatoren, Rechtanwälte, Ärzte, etc.
Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist auch die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, wenn ein Kraftfahrzeug vorhanden ist.

Zum Unterschied zur Sozialversicherung kann man sich bei KFZ-Haftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflicht-versicherungen den Versicherungspartner aussuchen.

Bei Pflichtversicherungen sind die minimal erforderlichen Deckungen und Versicherungssummen fix vorgegeben und können nach unten nicht korrigiert werden.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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Haftpflichtversicherung, KFZ-Versicherung, P, Sozialversicherung

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