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Deckung

Deckung bedeutet, dass der Versicherer gemäß des Versicherungsvertrages im definierten Schaden- bzw. Leistungsfall seinem Leistungsversprechen nachkommt.

Laut § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist der Versicherer verpflichtet dem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Schaden zu ersetzen bzw. die vereinbarte Leistung zu erbringen.

Die grundlegenden Voraussetzungen für einen „gedeckten“ Versicherungsfall sind, dass der Versicherungsnehmer den richtigen Versicherungsschutz vereinbart hat und die Prämie entrichtet hat. Weitere Faktoren sind, dass es sich nicht um einen Vertragsausschluss handelt und alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten eingehalten wurden.

Gut zu wissen!

Wenn Du in Prämienverzug bist, wirst Du früher oder später von Deinem Versicherer eine qualifizierte Mahnung erhalten. In dieser sind u.a. die Konsequenzen bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie beschrieben, nämlich Leistungsfreiheit im Schadenfall und Vertragskündigung. Achte also stets darauf, dass Du pünktlich für die Prämienzahlung sorgst.

Solltest Du unverschuldet in Prämienverzug geraten, bspw. aufgrund eines nachweisbaren unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthaltes, muss der Versicherer im Schadenfall Leistung erbringen und kann den Vertrag nicht kündigen. Vorausgesetzt Du begleichst umgehend, also sobald es Dir wieder möglich ist, die offene Prämienschuld.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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