Wertzuschlagsklausel

Eine Wertzuschlagsklausel in Versicherungsverträgen dient der  Anpassung der Versicherungssummen.
So können Versicherungssummen von versicherten Objekten, idR. bei Gebäude– und Industrieversicherungen, an sich verändernde Preisentwicklungen angepasst werden.

Der große Vorteil einer Wertzuschlagsklausel ist, dass im Schadenfall der Versicherer neben der vereinbarten Versicherungssumme auch für den Wertzuschlag haftet. So wird eine Unterversicherung vermieden.

Ohne dieser Klausel würden sich Werte im Versicherungsvertrag nur durch Indexanpassungen verändern, die aber die teils starken Preisentwicklungen nicht vollständig berücksichtigen.

Gut zu wissen!

Wenn die Versicherungssumme und der Wertzuschlag korrekt bemessen wurde, haftet der Versicherer im Schadenfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme und dem doppelten Wertzuschlag.

Beachte, dass Wertentwicklungen aufgrund von Investitionen, bspw. für bauliche Erweiterungen, nicht von Wertzuschlagsklauseln erfasst sind und Deinem Versicherer gesondert mitgeteilt werden müssen.