Beweislast

Beweislast im Zusammenhang mit einem Schaden bedeutet, dass dargelegt werden muss, welcher Schaden entstanden ist und wie sich die Schadenhöhe ergibt.

Diese Beweislast nach einem Versicherungs– bzw. Schadenfall trifft den Versicherungsnehmer.

Gut zu wissen!

Bei der Geltendmachung eines Schadens gegenüber Deinem  Versicherer muss konkret der Schaden sowie die Schadenshöhe beschrieben und Werte aufgeschlüsselt werden.

Ein einfacher Hinweis, dass noch ein Gutachten einzuholen ist, genügt nicht.