Solidaritätsprinzip

Die gesetzliche Sozialversicherung agiert nach dem Solidaritätsprinzip und erbringt Leistungen, die dem Bedarf der Versicherten entsprechen und unabhängig von individuellen Risikofaktoren sind.

Das bedeutet, dass Versicherte Leistungen unabhängig von den zuvor eingezahlten Beiträgen erhalten.
Die Beiträge sind einkommens-abhängig gestaltet und und berücksichtigen keine individuellen Risiken, wie bspw. vorhandene Vorerkrankungen der versicherten Person.
Eine kranke Person zahlt also prozentuell den gleichen Beitrag, wie eine gesunde Person. Es gilt also „wer mehr verdient, zahlt auch mehr in das System ein„.

Beispiel:
Herr M verdient € 2.000 brutto pro Monat und zahlt 7,65% des Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung, also € 153.
Frau U verdient € 5.000 brutto monatlich und zahlt ebenfalls 7,65% ihres Einkommens ein, also rd. € 383.

Im Falle einer Erkrankung wird nicht unterschieden. Beide haben Anspruch auf die gleichen Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. 

Gut zu wissen!

Bei der gesetzlichen Sozialversicherung sind die maximal zu bezahlenden Beiträge gedeckelt. (siehe Höchstbeitragsgrundlage)