Vollwert
Der Vollwert einer Versicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht.
Wenn die Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Versicherungswert entspricht, besteht entweder eine Unterversicherung oder eine Überversicherung.
Video-Erklärung
§ Link zum Gesetzestext
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