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Dritte

Als Dritte werden Personen bezeichnet, die außerhalb des Versicherungsvertrages stehen, also nicht Versicherer, Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person sind.

Häufig spricht man von „geschädigten Dritten„, die gegen den Versicherungsnehmer oder Versicherer Schadenersatzforderungen geltend machen.

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§ Link zum Gesetzestext

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Allgemein, D, Haftpflichtversicherung, KFZ-Versicherung

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