Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung

Eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung deckt Schadenersatzverpflichtungen für Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit den im Versicherungsvertrag angeführten Veranstaltungen zugefügt worden sind.

Die Haftpflichtversicherung erfüllt aber eine Doppelfunktion. Zum einen leistet sie bei begründeten Schadenersatzforderungen, also solche, die tatsächlich dem Versicherten zuzuschreiben sind, und zum anderen wehrt sie unbegründete Ersatzforderungen ab.

Für die Genehmigung der meisten Veranstaltungen ist das Vorhandensein einer Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung oft eine Grundvoraussetzung.

Gut zu wissen!

Da man gemäß dem ABGB für verursachte Schäden ohne Summenlimit haftet, empfiehlt es sich auch bei der Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung eine hohe Versicherungssumme zu wählen.