Krankengeld-Versicherung

Bei einer Krankengeld-Versicherung wird pro Tag einer Arbeitsunfähigkeit der vereinbarte Tagessatz ausbezahlt.

Entscheidend für die Leistungserbringung des Versicherers ist die unfall- oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person.
In der Regel erfolgt dies nach einer vereinbarten Karenzfrist von X Tagen. Nach Ablauf der Karenzfrist wird der Betrag durch den Versicherer steuerfrei ausbezahlt.

Gut zu wissen!

Private Krankenversicherungen sind gemäß Versicherungsvertragsgesetz nicht durch Deinen Versicherer kündbar. Eine Ausnahme ist die Krankengeldversicherung lt. §178i VersVG, die im Versicherungsfall nach Leistungserbringung durch den Versicherer gekündigt werden darf.