Sublimit

Unter Sublimit versteht man die Summen-Obergrenze einer Deckung in einem Versicherungsvertrag.

Beispiel:
Die Versicherungssumme einer Privathaftpflicht-Versicherung beträgt EUR 5 Mio. 
Im Rahmen dieser Summe stehen für die mitversicherten Mietsachschäden EUR 200.000 zur Verfügung.