Stilllegung

(Ruhen des Vertrages) Versicherungsverträge können für bestimmte Zeiträume „stillgelegt“ werden.

Für diese Zeit hat der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz und muss aber auch keine bzw. nur eine geringe Prämie bezahlen. Ein Ruhen des Vertrages bedeutet somit, dass zeitweise Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag aufgehoben werden.

Mit Ende des Zeitraums wird der Versicherungsschutz wieder aktiv und auch die Prämienzahlung setzt wieder ein.

Gut zu wissen!

Versicherer bieten vereinzelt bei Ausnahmefällen, wie bspw. unverschuldeter Arbeitslosigkeit und damit verbundenen finanziellen Engpässen die Möglichkeit Versicherungsverträge vorübergehend ruhend zu stellen. Dadurch wird der Versicherungsvertrag nicht gleich gekündigt und muss infolge nicht neu abgeschlossen werden.

Der häufigste Fall ist, die Ruhendstellung eines KFZ-Hafptlichtversicherungs-vertrages, wenn die Kennzeichentafeln des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden. Bei einer Stilllegung eines KFZ-Versicherungsvertrages ist üblicherweise auf die Frist von mindestens 3 Monaten zu achten, die ein Vertrag zumindest stillgelegt sein muss, damit für den Stilllegungs-zeitraum die Prämienzahlung ausbleiben kann.