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Staatlich geförderte Pensionsvorsorge

Die staatlich geförderte Pensionsvorsorge, auch Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge genannt, ist eine Lebensversicherung mit laufender Prämienzahlung und einer lebenslangen einkommenssteuerfreien Rentenleistung am Ende der Sparphase, dem Pensionsantritt.

Die einbezahlten Prämien werden mit einer staatlichen Prämie von fix 2,75% zuzüglich eines variablen Teils von 1,5% bis 4% gefördert. Die Förderung kann somit zwischen 4,25% und 6,75% betragen und wird bis zum Bezug der gesetzlichen Alterspension bezahlt. Dabei gilt kein Stichtagsprinzip, sondern das Kalenderjahr. Das bedeutet, dass für einen Pensionsantritt mit 01.03.2020 die Förderung für sämtliche eingezahlten Prämien im gesamten Jahr 2020 erstattet wird.

Prämienzahlungen sind zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch wird eine Förderung nur bis zu einem Höchstbetrag von 1,53% des 36fachen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage erstattet.
Die maximal prämienbegünstigte Einzahlung ist damit begrenzt und beträgt für das Jahr 2025 jährlich € 3.552,66 [6.450 x 36 x 1,53%].

Für 2025 beträgt die staatliche Förderung 4,25% der im Jahr 2025 geleisteten Prämien.

Die Veranlagung erfolgt in Aktien. Ist die versicherte Person unter 50 Jahren sind mindestens 15%, maximal 60% der Prämien in Aktien zu veranlagen. Ab dem 50. Lebensjahr erfolgt die Veranlagung in Aktien nur mehr im Ausmaß von mindestens 5% und maximal 50%.
Der in Aktien angelegte Anteil muss zu 60% aus Wertpapieren bestehen, die in einem im EWR-Staat erstmalig zugelassen wurden, und die restlichen 40% können weltweit veranlagt werden.

Trotz des hohen Aktienanteils einer staatlich geförderten Pensionsvorsorge hat der Versicherungsnehmer eine Kapitalgarantie.

Gut zu wissen!

Wird eine staatlich geförderte Pensionsvorsorge, frühestens nach 10 Jahren, als Kapital ausbezahlt, besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung von 50% der staatlichen Förderung sowie zur Versteuerung der Kapitalerträge mit 27,5% Sondereinkommenssteuer.

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