Kapitalabfindung
Bei privaten Rentenversicherungen kann der Versicherungsnehmer vor Ablauf zwischen der Kapitalabfindung, also der einmaligen Auszahlung des vorhandenen Kapitals, oder einer monatlichen Rentenleistung entscheiden.
Hat der Versicherungsnehmer Versicherungsprämien im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht, sind diese bei Wahl der Kapitalabfindung nachzuversteuern.
Verträge, die Du nach dem 01.01.2016 abgeschlossen hast, können generell nicht steuerlich geltend gemacht werden.
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