Höchstbeitragsgrundlage
Die Höchstbeitragsgrundlage stellt eine Einkommensschwelle dar, deren überschreitende Beträge in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei bleiben.
Das bedeutet, dass für das Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage keine Beiträge bezahlt werden. Aufgrund der Definition einer Höchstbeitragsgrundlage sind aber auch die Leistungen der Sozialversicherung nach oben hin begrenzt.
2024 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 84.840 Euro jährlich. (2023 waren es EUR 81.900)
Besonders, wenn Du über der Höchstbeitragsgrundlage verdienst, solltest Dich über die Möglichkeiten privater Vorsorgelösungen informieren.
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