Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage stellt eine Einkommensschwelle dar, deren überschreitende Beträge in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei bleiben.

Das bedeutet, dass für das Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage keine Beiträge bezahlt werden. Aufgrund der Definition einer Höchstbeitragsgrundlage sind aber auch die Leistungen der Sozialversicherung nach oben hin begrenzt.

Gut zu wissen!

2025 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 90.300 Euro jährlich. (2024 waren es EUR 84.840)

Besonders, wenn Du über der Höchstbeitragsgrundlage verdienst, solltest Dich über die Möglichkeiten privater Vorsorgelösungen informieren.