Priorität
Als Priorität bezeichnet man im Rahmen von Rückversicherungs-verträgen das betragliche Limit, bis zu dem ein Erstversicherer selbst haftet.
Der Rückversicherer muss also erst leisten, wenn der Schaden die vereinbarte Priorität übersteigt.
Schadenbeträge, welche die Priorität übersteigen, werden vom Rückversicherer bis zu dessen vertraglich festgelegten Höchstbetrag übernommen.
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