Raub
(Beraubung) Als Raub wird die Entwendung von Gegenständen unter Gewaltandrohung oder -ausübung bezeichnet.
Beraubung ist in der Regel im Rahmen der Versicherungssparte Einbruchdiebstahl versichert.
Liegt keine Androhung bzw. Ausübung tätlicher Gewalt vor, handelt es sich um einen sogenannten „einfachen Diebstahl“, der wenn überhaupt nur mit sehr geringen Versicherungssummen versicherbar ist.
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