Pflichthaftpflicht-Versicherung

Für die Ausübung von bestimmten Berufen ist das Vorhandensein einer Pflichthaftpflicht-Versicherung eine Voraussetzung um sein Gewerbe überhaupt anmelden bzw. ausüben zu können.

Es handelt sich dabei um Vermögensschadenhaftpflicht-versicherungen, die für spezifische Berufsgruppen wie bspw. Versicherungsmakler:innen, Mediator:innen, Rechtanwält:innen und Ärzt:innen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Gemäß Kraftfahrzeuggesetz (KFG) ist auch die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichthaftpflicht-Versicherung, wenn ein Kraftfahrzeug vorhanden ist, das auf öffentlichen Straßen bewegt wird.

Bei Pflichthaftpflicht-Versicherungen sind die minimal erforderlichen Deckungen und Versicherungssummen fix vorgegeben und können nach unten nicht korrigiert werden.