Pflichthaftpflicht-Versicherung
Für die Ausübung von bestimmten Berufen ist das Vorhandensein einer Pflichthaftpflicht-Versicherung eine Voraussetzung um sein Gewerbe überhaupt anmelden bzw. ausüben zu können.
Es handelt sich dabei um Vermögensschadenhaftpflicht-versicherungen, die für spezifische Berufsgruppen wie bspw. Versicherungsmakler:innen, Mediator:innen, Rechtanwält:innen und Ärzt:innen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Gemäß Kraftfahrzeuggesetz (KFG) ist auch die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichthaftpflicht-Versicherung, wenn ein Kraftfahrzeug vorhanden ist, das auf öffentlichen Straßen bewegt wird.
Bei Pflichthaftpflicht-Versicherungen sind die minimal erforderlichen Deckungen und Versicherungssummen fix vorgegeben und können nach unten nicht korrigiert werden.
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