Pensionsrückstellungen
Für Pensionszusagen müssen Arbeitgeber für deren Arbeitnehmer Rückstellungen gemäß Einkommensteuergesetz bilden.
Diese Rückstellungen werden u.a. in definierten Wertpapieren gem. §14 EStG abgebildet sowie in Form einer Pensionsrückdeckungsversicherung.
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