Pensionsrückstellungen

Für Pensionszusagen müssen Arbeitgeber für deren Arbeitnehmer Rückstellungen gemäß Einkommensteuergesetz bilden.

Diese Rückstellungen werden u.a. in definierten Wertpapieren gem. §14 EStG abgebildet sowie in Form einer Pensionsrückdeckungsversicherung.