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Pensionsrückstellungen

Für Pensionszusagen müssen Arbeitgeber für deren Arbeitnehmer Rückstellungen gemäß Einkommensteuergesetz bilden.

Diese Rückstellungen werden u.a. in definierten Wertpapieren gem. §14 EStG abgebildet sowie in Form einer Pensionsrückdeckungsversicherung.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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Betriebsversicherung, P, Personenversicherung

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