Merkantiler Minderwert
Unter dem merkantilen Minderwert versteht man die Verringerung des Wertes einer Sache, die nach einem Schadenfall zwar fachmännisch repariert bzw. wiederhergestellt wurde, aber dennoch weniger wert ist.
Es handelt sich also um die Wertminderung einer Sache nach einem Schaden, die nicht auf dem technischen, funktionellen oder optischen Zustand beruht, sondern die Wahrnehmung des Marktes berücksichtigt.
Beispiel:
Das Auto von Frau K. wurde in einen Unfall verwickelt und in der Werkstatt wieder komplett repariert.
Vom Unfall ist nun nichts mehr zu sehen, aber dennoch reduziert sich der Wert des Fahrzeugs, da es für potenzielle Käufer nun als Unfallfahrzeug gilt.
Der merkantile Minderwert spielt bei Sachversicherungen, vor allem bei KFZ- und Immobilienversicherungen, eine Rolle.
Wie die Berechnung einer Wertminderung erfolgt auch jene des merkantilen Minderwertes üblicherweise durch Sachverständige und wird idR. gesondert im Gutachten ausgewiesen.
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