Mehrkosten (BU)

Eine Deckung für Mehrkosten im Rahmen einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung deckt den finanziellen Schaden eines Betriebes, wenn diesem aufgrund einer betrieblichen Unterbrechung zusätzliche Kosten entstehen.

Beispielsweise kann das Anmieten von Ersatzräumen zur Aufrechterhaltung eines Betriebes notwendig werden.
Durch die Mehrkosten-Deckung leistet der Versicherer in diesen Fällen die mit der Unterbrechung einhergehenden Mehraufwände, die während des Normalbetriebs nicht entstanden wären. Die grundlegenden Rahmenbedingungen sind mit jenen der Betriebsunterbrechungs-Versicherung vergleichbar.
Eine Voraussetzung für die Leistung des Versicherers ist bspw., dass der Auslöser eine versicherte Schadenursache war.

Die Berücksichtigung von Mehrkosten im Rahmen einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist nicht automatisch gegeben, sondern muss extra vereinbart werden und gilt üblicherweise „auf erstes Risiko„.

Betriebsunterbrechung – Mehrkosten