Krankenheilbehandlung
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt für die Sozialversicherten unabhängig von der Ursache Leistungen für die Krankenheilbehandlung.
Bei dieser Art der Leistung handelt es sich um eine sogenannte Sachleistung.
Als Krankheit gilt ein regelwidriger, abnormaler, Körper- oder Geisteszustand, welcher eine Krankenbehandlung notwendig macht. Es geht also um eine Störung von Körperfunktionen, Organen oder der Psyche der Person.
Liegt eine Krankheit vor, werden die Kosten für die Behandlung bei einem Vertrags- oder Wahlarzt übernommen. Die gilt sowohl für die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe beim Arzt als auch für die Bereitstellung von Heilmitteln und Heilbehelfen.
Weitere Sachleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sind u.a. Zahnbehandlungen, Anstalts- od. Hauskrankenpflege, usw.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Dir eine gute medizinische Grundversorgung.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung bietet zusätzliche Vorteile, wie bspw. die freie Spitals- und Arztwahl. In der Regel sind als Privatpatient auch Behandlungstermine rascher verfügbar und Behandlungen werden generell angenehmer wahrgenommen.
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