Klagefrist

Nach qualifizierter Ablehnung eines Versicherungsfalles durch den Versicherer muss der Versicherungsnehmer gemäß §12 VersVG seine Ansprüche innerhalb 1 Jahres gerichtlich geltend machen, da anderenfalls der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist.

Die Frist beginnt erst, wenn die Ablehnung in schriftlicher Form erfolgt und begründet ist und die Rechtsfolgen nach Ablauf der Klagefrist ausgeführt wurden. Man spricht von einer „qualifizierten Ablehnung„.