Grundstufe
Gibt es keinen vorangegangenen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag, aus dem eine Bonus/Malus-Stufe übernommen werden kann, wird man für die Prämienberechnung in die Grundstufe 09 des Bonus/Malus-Systems gereiht.
Hattest Du länger als 1 Jahr kein Fahrzeug auf Dich zugelassen, verfallen Bonus- als auch Malusstufen und Du beginnst wieder in der Grundstufe.
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