Grundstufe

Gibt es keinen vorangegangenen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag, aus dem eine Bonus/Malus-Stufe übernommen werden kann, wird man für die Prämienberechnung in die Grundstufe 09 des Bonus/Malus-Systems gereiht.

Gut zu wissen!

Hattest Du länger als 1 Jahr kein Fahrzeug auf Dich zugelassen, verfallen Bonus- als auch Malusstufen und Du beginnst wieder in der Grundstufe.