Irrtumsrisiko
Irrtumsrisiko bedeutet, dass ein Versicherer nicht mit Gewissheit vorhersagen kann, wie sich eine Gefahrenlage künftig ändern wird.
Das Risiko des Zufalls spielt dann eine bedeutende Rolle, wenn ein Versicherer versucht die tatsächlichen Schadenaufwände einer zukünftigen Versicherungsperiode abzuschätzen. Damit verbunden sind Abweichungen der Planungszeile des Versicherungsunternehmens.
(siehe „versicherungstechnisches Risiko„)
Beispiel:
Der Versicherer kalkuliert auf Basis falscher Werte, da man sich in der Aufstellung von Statistiken für die zu erwartenden Schadenzahlungen geirrt hat.
Weitere Gründe für das versicherungstechnische Risiko können unvorhersehbare Ereignisse, also Änderungen in der Gefahrenlage („Zufallsrisiko„) oder der Rechtslage („Änderungsrisiko„) sein.
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