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Änderungsrisiko

Änderungsrisiko bedeutet, dass ein Versicherer nicht vorhersagen kann, wie sich bspw. Gesetzeslagen künftig ändern werden.

Das Risiko von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen spielt dann eine bedeutende Rolle, wenn ein Versicherer versucht die tatsächlichen Schadenaufwände von zukünftigen Versicherungsperioden abzuschätzen. Damit verbunden sind Abweichungen der Planungszeile des Versicherungsunternehmens. (siehe „versicherungstechnisches Risiko„)

Beispiel:
Erst sehr spät wurde die krebserregende Wirkung von Asbest erkannt.
Ursprünglich, bei Erfindung dieses Werkstoffes, war noch nicht abzusehen, dass dieser krankheitserregend ist und infolge daraus die Versicherungen sehr hohe Schadenersatzforderungen in Verbindung mit dem Produkthaftpflichtgesetz treffen wird.

Gut zu wissen!

Weitere Gründe für das versicherungstechnische Risiko können unvorhersehbare Ereignisse, also Änderungen in der Gefahrenlage („Zufallsrisiko„) oder Irrtümer („Irrtumsrisiko„) sein.

Video-Erklärung

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