Geldleister

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) unterscheidet im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen „Sachleistern“ und „Geldleistern„. Gemeint die die Art des Anspruchs auf die Leistungen der Krankenversicherung.

Geldleistungsberechtigte erhalten Geldleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, da Sie zunächst als Privatpatienten sämtliche Behandlungskosten selbst bezahlen, dann aber infolge eine Rückvergütung erhalten.

Bei Behandlungen bei Ärzten erfolgt die Zahlung der Honorare durch den Versicherten, der infolge eine Kostenerstattung von maximal 80% der entstandenen Kosten erhält. Medikamente werden mittels Privatrezept bezogen und vorfinanziert. Die Rückvergütung idHv. 80% des Preises abzüglich der Rezeptgebühr erfolgt im Nachhinein.
Bei stationären Krankenhausaufenthalten erfolgt die Behandlung auf der allgemeinen Gebührenklasse kostenlos, ohne Selbstbehalt, und zusätzlich werden gemäß Tarif bis zu 80% der Mehrkosten für eine Behandlung auf Sonderklasse ersetzt, sofern der Versicherte diese in Anspruch nimmt.

Nimmt der Versicherte am SVS-Programm „Selbständig Gesund“ teil, kann die Rückvergütung um 10% erhöht werden.

Folgende Personengruppen gelten grundsätzlich als Geldleister:
Versicherte Personen…

  • … mit versicherungspflichtigen Einkünften des drittvorangegangenen Jahres über € 79.380 (Stand 2022)
    (auch Pensionsbezüge gelten als Einkünfte)

Geldleistungsberechtigte können auch sämt­liche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wie Sachleister in Anspruch nehmen ohne selbst vorab zahlen zu müssen.

Erfolgt eine Umstufung aufgrund geringerer Einkünfte, hat der Geldleister, der nun zum Sachleiter wird, die Möglichkeit sich freiwillig wieder höherstufen zu lassen.

  • „Halber Geldleister“ 
    Durch Zahlung des Zusatzbetrages von monatlich € 93,36 (2022) erhält der Versicherte wieder den Anspruch bei stationären Krankenhausaufenthalten die Zusatzkosten für die Behandlung auf Sonderklasse tariflich vergütet zu bekommen.
  • „Voller Geldleister“
    Der Versicherte wird durch die Zahlung des Zusatzbetrages von monatlich € 116,68 (2022) wieder zum Geldleister mit allen damit verbundenen Ansprüchen.

Gut zu wissen!

Als Geldleistungsberechtigter zahlst Du in der Regel deutlich geringere Prämien für die private Krankenversicherung, da ein Großteil der Kosten bereits von der SVS übernommen wird.