Fronting
Unter Fronting versteht man die Weitergabe eines Versicherungsvertrages durch einen Versicherer an einen anderen (Rück)versicherer.
Ein Erstversicherer tritt als Versicherer auf und übernimmt einen Versicherungsvertrag, den er aber wegen einer dafür getroffenen Vereinbarung an einen Rückversicherer weitergibt.
Der Erstversicherer tritt zwar als das Versicherungsunternehmen auf, hat aber keinen Einfluss auf das Handling des Vertrages und im Schadenfall.
Fronting-Verträge finden sich vorrangig bei Auslandsrisiken.
Bspw. wenn eine Versicherung im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist und nur die Polizze eines einheimischen Versicherers anerkannt wird.
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