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Annex-Vertrieb

Unter Annex-Vertrieb versteht man den Verkauf von Versicherungs-polizzen, die als Add-on mit anderen Dienstleistungen und Produkten zusammen angeboten werden.

Solche Versicherungsverträge können als „Anhängsel“ zu einer Dienstleistung oder einem Produkt mit inhaltlichem Zusammenhang vom Versicherungsnehmer abgeschlossen werden.

Beispiel 1:
Ein Reisebüro vertriebt neben seinen Reiseangeboten auch Reiseversicherungen.

Annex-Vermittler sind idR. an bestimmte Versicherer gebunden und agieren als Versicherungsagenten, die als Nebengeschäft Versicherungsprodukte vertreiben.

Voraussetzung ist, dass das angebotene Versicherungsprodukt einen thematischen Zusammenhang mit dem Hauptgeschäft hat, grundsätzlich selbsterklärend gestaltet ist und keine zu lange Laufzeit hat.
(bspw. KFZ-Versicherung beim Autohaus)

mehr lesen

Häufig spricht man auch von eingebetteten Versicherungen.

Für die vertreibenden Betriebe bestehen die Vorteile einerseits darin zusätzliche Einnahmen durch die Vermittlung von „kleinen“ Versicherungen zu erhalten und andererseits darin die Kundenbindung zu erhöhen, da die Abwicklung eines Schadenfalls idR. über den jeweiligen Betrieb erfolgt.

Gut zu wissen!

Annex-Vermittler:innen haben unter bestimmten Voraussetzungen den Vorteil eine reduzierte Weiterbildungsverpflichtung gemäß IDD zu haben. Anstelle der jährlichen 15 Weiterbildungsstunden sind dann nur 5 Stunden erforderlich.
Das hängt aber einerseits davon ab ob das Gewerbe „Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit“ gemäß § 137 Abs. 3 GewO angemeldet wurde und welcher Branche das Hauptgeschäft angehört.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext (§ 137 Abs. 3 GewO)

Link zu: Kontakt

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