Fahrradversicherung

Eine Fahrradversicherung bietet finanziellen Ersatz für die Beschädigung oder den Verlust des versicherten Fahrrades.

Fahrräder sind in der Regel im Rahmen von Haushaltsversicherungen in den versicherten Räumlichkeiten, sowie versperrten Räumen, wie Fahrradräume, als versicherte Sache mitversichert. Bei Fahrrädern mit hohem Anschaffungspreis sollte die Versicherungssumme entsprechend angepasst oder eine separate Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

Je nach Vertragsgestaltung können so optional auch Schäden am Fahrrad durch Naturgewalten, der Diebstahl außerhalb der versperrten Räume, Teilediebstahl oder Vandalismus versichert werden.

Auch ein wichtiges Thema in Bezug auf Fahrräder ist die Haftpflichtversicherung, die im Falle eines Schadens an Dritten berechtigte Schadenersatzansprüche für erlittene Personen- und Sachschäden abdeckt und bereits durch die Privathaftpflichtversicherung im Umfang der Haushaltsversicherung enthalten ist.

Gut zu wissen!

Solltest Du Besitzer eines E-Bikes oder Pedelecs (Elektrofahrrad) sein, lohnt sich ein Blick in die geltenden Versicherungsbedingungen Deiner Haushaltsversicherung. Nicht immer sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung E-Bikes oder Pedelecs berücksichtigt.

Damit es im Fall des Falles nicht zu einer Ablehnung nach einem Schadenfall kommt, solltest Du Dich an den Versicherer Deiner Haushaltsversicherung wenden und das Thema besprechen. Falls die Privathaftpflichtversicherung, die Teil Deiner Haushaltsversicherung ist, für E-Bikes/Pedelecs nicht gilt, ist eine separate Versicherung für dieses Risiko empfehlenswert.

Bei einer Bauartgeschwindigkeit des E-Bikes/Pedelecs von über 25 km/h ist es behördlich wie ein Moped zuzulassen und muss haftpflichtversichert werden.