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Courtage

Als Courtage bezeichnet man die mit dem Versicherer vereinbarte Vermittlungsgebühr, wie bspw. Provisionen, die an Versicherungsmakler bei Vermittlung eines Geschäftes abgegeben wird.

Die Höhe dieser Vereinbarung kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein und wird mit jedem Vermittler eigens vereinbart. Hat der Versicherungsmakler mit einem Versicherer keine Courtagevereinbarung getroffen und trotzdem Geschäft eingereicht, wird ihm die ortsübliche Provision dafür vergütet.

Gut zu wissen!

Ansprüche auf Provision verjähren 3 Jahre nach ihrer Fälligkeit, also nach Einzahlung der Erstprämie.

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