Angeschlossene Einrichtungen
Angeschlossene Einrichtungen, im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasser-Versicherung, sind Elemente, die ständig mit Zuleitungs- und/oder Ableitungsrohren des Gebäudes verbunden sind.
Dies können Elemente sein, wie Wasserhähne, Ventile, Waschbecken, Toiletten, Badeeinrichtungen, Heizkörper, Boiler etc.
Bei einem Schadenfall mit Leitungswasser ist relevant wo Wasser ausgetreten ist.
Wenn Wasser beispielsweise aus der Duschtasse austritt, hast Du grundsätzlich Versicherungsschutz. Bei einem Wasseraustritt aus Fugen zwischen einer Duschtrennwand und Fließen, besteht idR. kein Versicherungsschutz, da es sich dabei um keinen Teil des Rohrsystems handelt.
Es lohnt sich also die geltenden Versicherungsbedingungen genau zu betrachten.
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