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Variante B

Spricht man in der KFZ-Haftpflichtversicherung von der Variante B, bedeutet dies, dass man nach einem unverschuldeten (!) Verkehrsunfall die Kosten für eine Taxinutzung oder einen Leihwagen ersetzt bekommt.
Gleiches gilt für einen eventuellen Verdienstentgang aufgrund der Nicht-Benutzbarkeit des eigenen PKWs.

Bei Vertragsabschluss hat der Versicherungsnehmer die Wahlmöglichkeit zwischen den Varianten „A“ (mit Leihwagenverzicht) und „B“ (ohne Leihwagenverzicht).
Siehe Spalttarif.

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss für Variante B, bekommt er also auch die Kosten für ein Taxi oder einen Leih-/Mietwagen ersetzt sowie einen eventuell entstandenen Verdienstentgang.

Wählt der Versicherungsnehmer hingegen Variante A, verzichtet er auf die Kostenübernahme für ein Taxi oder einen Leihwagen. Auch ein Verdienstentgang wird ihm dann nicht ersetzt.
Dafür verringert sich die zu zahlende Prämie um ca. 20%.

Geregelt ist die Thematik im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG).

Gut zu wissen!

Mit „unverschuldeten Autounfall“ ist gemeint, dass der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin diesen nicht verursacht hat. Die Schuld hat also ein Unfallgegner.

In der Regel wird Dir die Variante A angeboten und auch der Großteil der laufenden Versicherungsverträge berücksichtigt dies.
Aber gerade, wenn Du auf ein Fahrzeug angewiesen bist, ist die Variante B eine überlegenswerte Möglichkeit die eigene Mobilität sicher zu stellen.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext (§21 KHVG)

Video-Erklärung

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KFZ-Versicherung, V

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