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Umstiegsrecht

Das Umstiegsrecht, auch Umwandlungsrecht genannt, bedeutet, dass eine Versicherung ohne neuerliche Risiko- bzw. Annahmeprüfung auf einen anderen Tarif gewechselt werden kann. In der Regel ist dies zu definierten Zeitpunkten möglich.

Solche Klauseln finden sich üblicherweise bei Risikolebensversicherung, die zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einem umfangreicheren Tarif umgewandelt werden.

Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es Tarife mit solchen Umwandlungsrechten; siehe Optionsversicherung.

Gut zu wissen!

Beachte, dass Dein Recht auf einen Tarifwechsel ohne neuerliche Gesundheitsprüfung ausschließlich zu den angegebenen Zeitpunkten besteht.
Möchtest Du zu einem anderen Zeitpunkt umsteigen, ist dies zwar möglich, jedoch nur mit Zustimmung Deines Versicherers und neuerlicher Prüfung.

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Krankenversicherung, Lebensversicherung, Personenversicherung, U

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