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Unfallversicherung (gesetzlich)

Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle, Wegunfälle und gewisse gleichgestellte Unfälle, wie bspw. die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, sowie Berufskrankheiten versichert.

Als Arbeitsunfall gelten plötzliche, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der unfallversicherten Tätigkeit ereignen. Dazu zählen auch Wegunfälle, bspw. am direkten Weg von der Wohnadresse zur Arbeitsstätte.
Bestimmte Ausnahmen, bei denen der direkte Weg verlassen werden darf, sind aber berücksichtigt, wie bspw. Kinder in den Kindergarten bzw. die Schule zu bringen.
Berufskrankheiten sind durch die versicherte berufliche Tätigkeit hervorgerufene Gesundheitsschädigungen.

Neben präventiven Maßnahmen zur Unfallvermeidung sorgt die gesetzliche Unfallversicherung nach Schadensfällen für Unfallheilbehandlungen mit allen geeigneten Mitteln, sowie für Rehabilitation und Entschädigung in Form von Geldleistungen.

Geldleistungen sind:

  • Versehrtenrente
    Monatliche Rente aufgrund einer Minderung der Erwerbstätigkeit („MdE“) infolge eines Arbeits- oder Wegunfalles
  • Hinterbliebenenrenten 
    – Witwen-/Witwerrente
    – Waisenrente
  • Witwen-/Witwerbeihilfe
    Einmalleistung bei Tod eines Schwerversehrten, dessen Ableben nicht Folge eines Arbeitsunfalles war
  • Integritätsabgeltung
    Einmalleistung bei grob fahrlässiger Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften
  • Ersatz für Bestattungskosten
    Einmalleistung idHv. 1/15 der Bemessungsgrundlage

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden ausschließlich durch den Dienstgeber entrichtet.

Gut zu wissen!

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ursprünglich aus der Ablöse der Unternehmerhaftpflicht entstanden. Der größte Sozialversicherungsträger ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit mehr als 4 Millionen Versicherten. Dazu zählen ArbeitnehmerInnen, Selbstständige, SchülerInnen sowie Studierende und Mitglieder von bestimmten freiwilligen Hilfsorganisationen.

Je nach statistischer Sichtweise (Überschneidungen) sind weniger als 25% aller Unfälle dem Arbeitsbereich zuzuordnen. Somit sind 3/4 aller Unfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert!

Hausfrauen, Kleinkinder und Pensionisten sind generell nicht gesetzlich unfallversichert!

Video-Erklärung

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     § Link zum Gesetzestext

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Sozialversicherung, U|Unfallversicherung

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