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Kapitalbildende Lebensversicherung

(Kapitalversicherung) Kapitalversicherungen, auch als kapitalbildende Lebensversicherungen bezeichnet, sind Lebensversicherungen bei denen durch die einbezahlten Prämien Kapital angespart wird, das mit einem Ablebensschutz kombiniert ist.
Die Leistung wird in Form einer einmaligen Auszahlung erbracht.

Eine gängige Vertragsart ist die Er-und Ablebensversicherungen.

In Kapitalversicherungsverträgen können auch Zusatzdeckungen, wie bspw. Dread-Disease-Deckungen sowie Leistungen für Invalidität oder bei Berufsunfähigkeit, inkludiert werden.

Gut zu wissen!

Erhältst Du Leistung aus Deiner kapitalbildenden Lebensversicherung ist diese grundsätzlich einkommensteuerfrei.
Ausnahmen sind lt. §27 Abs. 5 Z3 EStG bspw. Unterschiede zwischen einbezahlten Prämien und dem Auszahlungsbetrag, wenn die Lebensversicherung innerhalb der ersten 15 Jahre rückgekauft wird. Auch Verträge mit einer nicht laufenden Prämienzahlung mit einer Laufzeit von unter 15 Jahren werden nach EStG versteuert.

Solltest Du Dich bei einer Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht für die Auszahlung der Leistung in Form einer Rente entscheiden, sind diese erst steuerpflichtig, wenn deren Summe das Ablösekapital inkl. Gewinnanteile übersteigt. (siehe § 29 EStG)

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext §27 EStG

§ Link zum Gesetzestext §29 EStG

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K, Lebensversicherung, Personenversicherung

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