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Rechtspflichten

Rechtspflichten sind Vorschriften aus dem Versicherungsvertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, welche bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind.

Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer haben Rechtspflichten zu befolgen. Der Versicherungsnehmer hat die Prämienzahlungspflicht und der Versicherer die Pflicht der Leistungserbringung.

Gut zu wissen!

Im Unterschied zu Rechtspflichten, sind gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten nicht einklagbar.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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