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Maklervertrag

Mit einem Maklervertrag wird die Zusammenarbeit zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsnehmer geregelt.

Wie jeder andere Vertrag ist auch ein Maklervertrag eine Willenserklärung von zwei übereinstimmenden Parteien. Formvorschriften bestehen grundsätzlich keine, jedoch empfiehlt es sich besonders für Versicherungsmakler gewisse Vereinbarungen schriftlich festzuhalten um bei einem Streitfall die vereinbarten Aufgaben des Versicherungsmaklers abzugrenzen.

Beendet werden Maklerverträge u.a. nachdem ein expliziter Auftrag, bspw. der Abschluss einer Krankenversicherung, erfolgreich ausgeführt wurde oder durch zeitlichen Ablauf, wenn der Vertrag nur für bestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Auch durch den Tod einer Vertragspartei können Maklerverträge beendet werden, sowie durch ordentliche Kündigung oder auch einvernehmliche Auflösung.

Gut zu wissen!

Ein Maklervertrag ist nicht mit einer Vollmacht gleichzusetzen.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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