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Gliedertaxe

Durch die Gliedertaxe bestimmt ein Versicherer in der privaten Unfallversicherung den Grad einer dauernden Invalidität.

Einzelnen Körperteilen, Funktionen und Sinnesorganen werden Prozentsätze zugeschrieben, die nach einem Unfall mit bleibenden Folgen als Grundlage für die Leistungsbemessung herangezogen werden.  Bei teilweisem oder vollständigem Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen ergibt sich jener Prozentsatz, welcher für eine Leistungshöhe der Unfallversicherung ausschlaggebend ist.
Sind Körperteile oder -funktionen nicht in der Gliedertaxe angeführt, wird ein unfallbedingter Grad der Invalidität anhand medizinischer Gesichtspunkte ermittelt.

Die Gliedertaxe kann je Versicherungsunternehmen variieren und für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, können auch andere Prozentsätze angeboten werden.

Berufs- oder Erwerbstätigkeiten der versicherten Personen werden für die Festlegung eines Invaliditätsgrades nicht berücksichtigt.

Gut zu wissen!

Bei der privaten Unfallversicherung steht der Grad der dauernden Invalidität in der Regel innerhalb eines Jahres ab Unfallzeitpunkt fest.
Sollte die genaue Prozentangabe noch nicht eindeutig ermittelt werden können, da sich der Zustand der versicherten Person noch verbessern oder verschlechtern kann, so kann bis zu 4 Jahre lang jährlich eine Neubemessung erfolgen.

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G, Unfallversicherung|Schaden-/Versicherungsfall

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