Unfallinvalidität
Die unfallbedingte dauerhafte Schädigung bzw. Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit wird Unfallinvalidität genannt.
In der privaten Unfallversicherung wird die Höhe der Leistung nach einem Versicherungsfall abhängig vom prozentuellen Grad der Invalidität erbracht. Die Festlegung des Invaliditätsgrades erfolgt mittels Gliedertaxe und steht in der Regel innerhalb eines Jahres ab Unfallzeitpunkt fest.
Sollte die genaue Prozentangabe noch nicht eindeutig ermittelt werden können, da sich der Zustand der versicherten Person noch verbessern oder verschlechtern kann, so kann bis zu 4 Jahre lang jährlich eine Neubemessung erfolgen.
Beachte, dass Du Deinem Versicherer einen Unfall unverzüglich meldest.
Um Deine Ansprüche für unfallbedingte Dauerfolgen geltend zu machen hast Du eine Frist von 15 Monaten. Innerhalb dieser Frist müssen auch ärztliche Befunde über die Dauerfolgen vorgelegt werden. Nach diesem Zeitraum kannst Du keine Leistungen bei Invaliditätsansprüchen erwarten.
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