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Beitragsgrundlage

Die Beitragsgrundlage stellt die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge einer versicherten Person dar, die sie an die gesetzliche Sozialversicherung bezahlt. Sie ist ein fixer Prozentsatz des Einkommens der versicherten Person für die gesetzliche Kranken-, Pensions– und Unfallversicherung.

Je höher das Einkommen, desto höher sind die Beiträge, die geleistet werden und in den „gemeinsamen Topf der Sozialversicherung“ fließen. Im Versicherungsfall, bspw. Krankenheilbehandlung, erhalten alle Versicherten aber die gleichen Behandlungen, unabhängig davon ob jemand höhere oder geringere Beiträge leistet.
Bei Geldleistungen der Sozialversicherung, wie Renten, Pensionen oder Krankengeld, sind Höhe und Bezugsdauer aber sehr wohl abhängig von den eingezahlten Beiträgen.

Die Höhe der Beiträge ist mit der Höchstbeitragsgrundlage nach oben hin begrenzt. Diese wird jährlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen angehoben.
Sämtliche Einkommensteile oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage sind gänzlich sozialversicherungsfrei – Anspruch hat man aber auch keinen höheren.

Gut zu wissen!

Da die Geldleistungen der gesetzlichen Sozialversicherung abhängig von Deinem Einkommen sind, ist besonders bei einem hohen Gehaltsniveau, oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage, der Abschluss von privaten Versicherungslösungen wichtig.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zu den Beitragsrechtlichen Werten der Sozialversicherung

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Anpassung_jährlich, B, Sozialversicherung|Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung

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