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Zahlungsverzug

Erfolgt die Prämienzahlung nicht zeitgerecht, spricht man von einem Zahlungsverzug.

Wichtig ist die Unterscheidung ob es sich um den Zahlungsverzug der Erstprämie oder der Folgeprämie handelt.

  • Die Erstprämie ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Polizze zu bezahlen, wie in §38 VersVG beschrieben. Erfolgt keine rechtzeitige Prämienzahlung, kann dies zur Leistungsfreiheit und Vertragsauflösung führen.
  • Bei Verzug der Folgeprämie, wie in §39 VersVG beschrieben, droht die Leistungsfreiheit und das Vertragsende erst nach Zugang der qualifizierten Mahnung.

Gut zu wissen!

Sollte die Prämienschuld unter 10% der Jahresprämie, maximal € 60,00 liegen, hat dies noch keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Man spricht von einem „Bagatellverzug“. (§39a VersVG)

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext (§38 VersVG)

§ Link zum Gesetzestext (§39 VersVG)

§ Link zum Gesetzestext (§39a VersVG)

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Allgemein, Kündigung, Vertragsbeendigung, Z

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