Verwandtenausschluss
Der Verwandtenausschluss ist ein Risikoausschluss, der definiert, dass Schäden, die der Versicherungsnehmer Angehörigen zufügt, nicht versichert sind.
Als Angehörige des Versicherungsnehmers gelten u.a. EheparterInnen, Verwandte in gerade auf- und absteigender Linie, im gleichen Haushalt lebende Geschwister sowie Schwieger-, Adaoptiv- und Stiefeltern.
Im Rahmen einer erweiterten Privathaftpflicht-Versicherung ist der Vewandtenausschluss teilweise aufgehoben. Ein Haftpflichtschaden, den Du also bspw. bei einem Besuch Deiner Verwandten verursachst, wäre in diesem Fall also gedeckt.
Beispiel:
Beim Besuch der Großeltern stößt der Enkel versehentlich eine teure Glasvase um, die zu Bruch geht.
Die erweiterte private Haftpflichtversicherung des Enkels deckt diesen Schaden und ersetzt den Schadenersatz.
Video-Erklärung
§ Link zum Gesetzestext
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