Teilungsabkommen

Teilungsabkommen sind Vereinbarungen unter Versicherern zur Aufteilung von Schadenleistungen.

Diese Teilungen erfolgen unabhängig von der Verschuldensfrage und kommen vorrangig bei KFZ-Versicherungen vor. Teilungsabkommen sehen vor, dass jeweils die Hälfte eines Schadens vom Versicherer des beschädigten Fahrzeugs und vom Versicherer des beteiligen Fahrzeugs getragen wird.

Gut zu wissen!

Erbringt Dein Versicherer Leistungen aufgrund eines Teilungsabkommens hat dies auf die Bonus/Malus-Stufe Deiner KFZ-Haftpflichtversicherung keinen Einfluss und ist auch für die Beurteilung einer Schadenquote nicht relevant.