Schweigepflicht-Entbindungsklausel

In der Regel wird bei der Erstellung von Personenversicherungen eine Entbindungsklausel für die ärztliche Schweigepflicht vereinbart, die dem Versicherer ermöglicht Auskünfte über den Gesundheitszustand der versicherten Person einzuholen.

So können bspw. bestehende Vorerkrankungen für die Abwicklung des Versicherungsfalles berücksichtigt oder bei Todesfall die Ursache ermittelt werden.