VersicherungsWiki
  • Frag‘ Vicky :)
  • Über uns
  • INSURANCE ROCKS!
  • EU-Podcasts GVFW
  • VersicherungsWiki A-Z
  • SchadenWiki
  • Partner werden
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / SCHWEIGEPFLICHT-ENTBINDUNGSKLAUSEL2 / WIKI3 / Personenversicherung4 / Krankenversicherung5 / SCHWEIGEPFLICHT-ENTBINDUNGSKLAUSEL

Schweigepflicht-Entbindungsklausel

In der Regel wird bei der Erstellung von Personenversicherungen eine Entbindungsklausel für die ärztliche Schweigepflicht vereinbart, die dem Versicherer ermöglicht Auskünfte über den Gesundheitszustand der versicherten Person einzuholen.

So können bspw. bestehende Vorerkrankungen für die Abwicklung des Versicherungsfalles berücksichtigt oder bei Todesfall die Ursache ermittelt werden.

Link zu: Kontakt

Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
Krankenversicherung, Lebensversicherung, Personenversicherung, S, Unfallversicherung

Du suchst einen anderen Begriff?

Search Search

Fehler im Beitrag gefunden?
Lass es uns wissen

Beachte bitte den Haftungsausschluss

In Kooperation mit

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZ
© 2018-2025 Copyright - VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen
    Link to: KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG Link to: KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG KRANKENHAUSKOSTENVERSICHERUNG Link to: EML – ESTIMATED MAXIMUM LOSS Link to: EML – ESTIMATED MAXIMUM LOSS EML – ESTIMATED MAXIMUM LOSS
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen